Druckbehälterprüfung für Ihre Großküchentechnik bei GTS

GTS steht für Großküchentechnik aus einer Hand. Das bedeutet, dass Sie Kochmaschinen und Spülanlagen nicht nur bei uns kaufen, sondern zusätzlich ein umfassendes Serviceangebot erwarten können. Darunter fällt beispielsweise auch die Druckbehälterprüfung. Ähnlich der Prüfung nach DGUV V3 für ortsveränderliche Elektrogeräte ist diese Kontrolle gesetzlich geregelt und muss in regelmäßigen Abständen erfolgen. Ziel ist es, den Schutz von Mitarbeitenden, Apparaten und Gebäuden zu gewährleisten.

Die ausgebildeten und zertifizierten Fachkräfte von GTS kümmern sich dabei nicht nur um die Prüfung selbst. Sie übernehmen ebenfalls eine vorherige Gefährdungsbeurteilung, die rechtzeitige und fristgerechte Planung von Prüfterminen sowie Ihre Erinnerung an bevorstehende Kontrollen. So garantieren wir einen reibungslosen Ablauf, stellen Ihren laufenden Betrieb sicher und bewahren Sie vor rechtlichen Konsequenzen.

Was ist eine Druckbehälterprüfung?

Bei der Druckbehälterprüfung handelt es sich um eine verpflichtende Kontrolle aller Betriebsmittel, die als Druckanlage gelten oder mit einem Druckbehälter arbeiten. Ermittelt wird, ob sie voll ausgestattet, ordnungsgemäß und komplett funktionstüchtig sind, die festgelegten Druckwerte erreichen und einhalten sowie eine sichere Handhabe gewährleisten.

Damit dient die Druckbehälterprüfung in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen:
der Unfallverhütung
dem Schutz von Mitarbeitenden oder Besuchern
dem Schutz anderer Betriebsmittel
dem Schutz von Gebäuden
der Sicherheit des Unternehmens

Die Prüfvorschrift für Druckbehälter ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus dem Jahr 2015 festgeschrieben. Spezifische Vorgaben für Druckanlagen entnehmen Sie dem Anhang unter Besondere Vorschriften für Druckanlagen. Zusätzlich finden Sie Regeln und Handlungsempfehlungen in der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL; englisch: PED) und der DGUV 046 Druckbehälter.

Die Vorschriften für die Druckbehälterprüfung im Überblick

Grundsätzlich besagt die BetrSichV, dass Arbeitsmittel jeglicher Art:

  • geeignet ausgewählt und sicher verwendet,
  • für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet gestaltet und
  • von qualifiziertem unterwiesenem Personal genutzt werden müssen.

Um das zu gewährleisten, wurden einige Betriebsmittel als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft. In der Folge haben Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass diese ausschließlich von einer zertifizierten Fachkraft gefahrlos aufgestellt, gefährdungsbeurteilt, verändert, instand gehalten und insbesondere regelmäßig geprüft werden. Der alltägliche Betrieb muss außerdem den sicherheitsrelevanten Regeln entsprechend erfolgen. Mitarbeitende müssen Sie dafür angemessen schulen.

Welche Druckbehälter müssen geprüft werden?

Grundsätzlich gelten – unter bestimmten Voraussetzungen – alle Druckanlagen und Anlagenteile, die sich in Unternehmen oder öffentlichen Institutionen befinden, als prüfpflichtig. Das ist der Fall, sobald der Druck bei der maximal zulässigen Temperatur um mehr als 0,5 Bar über dem normalen Atmosphärendruck (1,013 Bar) liegt.

Davon betroffen sind:

  • Dampf- oder Heißwassererzeuger,
  • Rohrleitungen für Gase und andere Fluide,
  • einfache Druckbehälter oder
  • ortsbewegliche Druckbehälter – einschließlich Lager- und Vorratsbehälter

Darunter fallen in Großküchen demnach zum Beispiel:

  • gasbetriebene heiße Theken (Bain-Maries)
  • Gasöfen
  • Kochkessel
  • Gasherde
  • Kombidämpfer
  • Feuerlöscher
  • Hochleistungsspülmaschinen

Wann ist eine Druckbehälterprüfung notwendig?

Im Allgemeinen ist eine Prüfung von Druckbehältern:

  • vor der ersten Inbetriebnahme,
  • im Anschluss an eine Reparatur oder Instandsetzung von Anlagen oder Anlageteilen und
  • wiederkehrend in jeweils festgelegten Perioden notwendig.

Denn das Ziel ist es, zu jeder Zeit die Unversehrtheit und vom Hersteller vorgesehene volle Funktionstüchtigkeit sicherzustellen. Mögliche Mängel sollten dabei rechtzeitig bemerkt und Aus- sowie Unfällen vorgebeugt werden.

Wann müssen Ihre Druckbehälter geprüft werden?

Wie oft muss die Druckbehälterprüfung durchgeführt werden?

Die konkreten Prüffristen richten sich einerseits nach den Herstellerangaben und andererseits nach den in der BetrSichV festgelegten Gefahrenstufen und Anlagearten. Obendrein ist eine individuelle Gefährdungsbeurteilung vor Ort durch eine qualifizierte Fachkraft unerlässlich, deren Ergebnisse ebenfalls in die Festlegung der Zeitabstände einfließen. Grundsätzlich gilt: Je höher die potenzielle Gefahr, die von einem Druckbehälter oder einer -anlage ausgeht, desto häufiger müssen Sie ihn oder sie prüfen lassen. Folgende Höchstfristen gelten für wiederkehrende Prüfungen von Anlageteilen:
Äußere PrüfungInnere PrüfungFestigkeitsprüfung
Dampfkesseljährlichalle 3 Jahrealle 9 Jahre
Druckbehälter, einschließlich Lager- und Vorratsbehälteri. d. R. alle 2 Jahrealle 5 Jahrealle 10 Jahre
Einfache Druckbehälteralle 5 Jahrealle 10 Jahre
Rohrleitungenalle 5 Jahrealle 5 Jahre

Gefährdungsbeurteilung von Betriebsmitteln

Unternehmensverantwortliche beziehungsweise Vermieter von öffentlichen Gebäuden sind verpflichtet, eine fachgerechte Gefährdungsbeurteilung durchführen zu lassen. Hierbei müssen alle örtlichen Gegebenheiten inklusive potenziell schädigender Einflüsse einbezogen werden, woraus sich die konkreten Prüfzeiten ergeben. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einsatzbedingungen
  • Standort
  • Verwendungshäufigkeit
  • Verwendungsdauer
  • Witterungseinflüsse
  • betriebliche Erfahrungen mit vergleichbaren Anlagen

Bei den Werten in der oben aufgeführten Tabelle handelt es sich demnach nur um Richtwerte. Die tatsächlich notwendigen Prüffristen können – je nach örtlichen Gegebenheiten und betrieblicher Situation – erheblich variieren.

Aus diesem Grund umfasst das Serviceangebot von GTS auch die Gefährdungsbeurteilung inklusive Sichtung der Unterlagen zu Ihrer Großküchentechnik in Dortmund und Umgebung. Daraus leiten wir sinnvolle Kontrollperioden ab, terminieren die Prüfungen in Absprache mit Ihnen oder Ihren Mitarbeitenden und führen diese zum gegebenen Zeitpunkt durch.

Installation einer Küche im Restaurant

Wer darf die Druckbehälterprüfung durchführen?

Druckbehälterprüfungen dürfen entweder nur zugelassene Überwachungsstellen (ZÜSs) oder durch entsprechende Zertifikate zur Prüfung befähigte Personen (bPs) durchführen und bescheinigen. Das ist abhängig von der Art des Druckbehälters und der Stärke des Drucks, denn lediglich zur Prüfung Befähigte dürfen nicht alle Anlagen testen.

Um sicherzugehen, dass die Druckbehälterprüfungen Ihrer Großküchentechnik rechtskonform ablaufen und damit auch für Versicherungen gelten, lassen Sie die Kontrollen am besten von einer Fachkraft von GTS vornehmen.

In Abhängigkeit von der betrieblichen Situation kann es vorkommen, dass bei der Kontrolle weitere sicherheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen sind. Dann müssen Sie als Unternehmer sicherstellen, dass entsprechend geschulte Personen ebenfalls an der Prüfung teilhaben.

Warum ist die regelmäßige Druckbehälterprüfung notwendig?

Es gibt verschiedene Gründe, die für die regelmäßige Prüfung der Druckbehälter in Ihrer Großküche sprechen. Zunächst einmal stellen die Kontrollen die Funktionstüchtigkeit Ihrer Anlagen sicher. Und gerade im Bereich der massenhaften Speisenzubereitung sind Sie auf zuverlässige Maschinen angewiesen.

  • Ein Ausfall würde die Essenausgabe nicht nur verzögern, sondern mitunter hohe wirtschaftliche Einbußen mit sich bringen.

 

  • Darüber hinaus sind Druckbehälter und -anlagen per se hohen Belastungen ausgesetzt. Sowohl Mängel als auch eine unsachgemäße Bedienung stellen daher grundsätzlich eine Gefahr für Personen, andere Betriebsmittel und die Räumlichkeiten dar. Mithilfe der Tests können Sie Probleme frühzeitig erkennen und abwenden.

  • Sollte es dennoch zu einem Aus- oder Unfall im Zusammenhang mit Ihren Druckbehältern kommen, übernimmt die Versicherung ausschließlich die Schadensumme, wenn die Betriebsmittel fachgerecht geprüft wurden. Ansonsten müssen Unternehmensverantwortliche die Kosten selbst tragen – womöglich sogar mit ihrem Privatvermögen.

 

  • Unternehmensverantwortliche haben die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Geschieht dies nachweislich nicht, drohen rechtliche Folgen wie Bußgelder und zivilrechtliche Ansprüche geschädigter Personen.

Regelmäßige Druckbehälterprüfungen Ihrer Großküchentechnik: bei GTS aus einer Hand

GTS Großküchentechnik steht Ihnen von der ersten Beratung über die Installation Ihrer Großküche inklusive Gefährdungsbeurteilung bis hin zur regelmäßigen Druckbehälterprüfung professionell zur Seite. Dazu sichten wir alle Ihre Anlagen, planen in Absprache die fristgerechten Prüftermine, testen Ihre Betriebsmittel fachgerecht und stellen die entsprechenden Bescheinigungen aus.

Ermitteln wir Mängel, kümmern wir uns außerdem schnell und unkompliziert um Reparatur und Ersatzteile für Ihre Großküchentechnik. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an: